Gäste melden, Gästekarte ausgeben
AVS Meldescheinsystem
In Langenargen wird zur melderechtlichen Erfassung der Gäste und zur Ausgabe der Gästekarte ECHT BODENSEE CARD das AVS-Meldescheinsystem verwendet. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Verwendung des Systems.
Anmeldung der Gäste
Über den Online-Login von AVS werden in Langenargen die Gäste angemeldet.
Die benötigten Login-Daten bekommen Sie nach der Anmeldung automatisch, nach der Anmeldung der Unterkunft, zugesendet.
Auf dieser Seite können Sie sich einloggen: https://meldeschein.avs.de/langenargen/
Sie bekommen einen Nutzernamen, ein Passwort, und zwei Zahlen für die ID der Firma.
Tipp: Speichern Sie sich die Seite https://meldeschein.avs.de/langenargen/ als Lesezeichen in Ihrem Internetbrowser ab. So können Sie immer schnell und einfach darauf zugreifen.
Zum Passwort:
Bitte ändern Sie möglichst schnell das von uns zugesendete Passwort ab. Dazu einfach nach erfolgreichem Login ganz oben auf "Passwort ändern" klicken.
Nach mehrmaliger falscher Eingabe des Passworts wird der Zugang gesperrt. Bitte Kontaktieren Sie dann die Tourist-Information. Wir geben den Zugang dann wieder frei und setzten das Passwort zurück.
Wir können keine Passwörter einsehen, aber jederzeit das Passwort auf Wunsch zurücksetzen.
Anleitung AVS
AVS hat uns eine Video-Anleitungen bereit gestellt, gerne können Sie dies nutzen (YouTube):
Inhalte:
- Log-In
- Passwort ändern
- Meldeschein anlegen
- Gruppenmeldeschein anlegen
- Meldeschein suchen
- Meldeschein bearbeiten
- Meldeschein kopieren
- Meldeschein stornieren
- Statistiken
Zusätzlich zu den Schulungsvideos gibt es ein Handbuch zum Herunterladen direkt nach dem Log-In auf der AVS-Seite. Klicken Sie hierzu auf "Handbuch".
Ausdruck des Meldescheins/Gästekarte EBC
Wie in dem Schulungsvideo gezeigt, kann der online erstellte Meldeschein nach dem abspeichern ausgedruckt werden. Bitte drucken Sie die Meldescheine nicht auf normales weißes Papier sondern verwenden die von der Tourist-Information bereitgestellten Vordrucke.
Tipp: Wir empfehlen zum ordnungsgemäßen Ausdruck der PDF Dateien am PC oder Mac den Adobe Acrobat Reader. Diesen können Sie hier herunterladen: https://get.adobe.com/de/reader/
Ausgabe Meldeschein und Gästekarte
Nach dem Ausdruck des Meldescheins inklusive der Gästekarten muss der Gast den Meldeschein unterschreiben. Auf Vor- und Rückseite des Meldescheins befinden sich zusätzlich Informationen zum Datenschutz für den Gast.
Nach der Unetrschrift können die bedruckten Gästekarten mit Hilfe der Perforierung abgetrennt und dem Gast ausgehändigt werden.
Der unterschriebene Meldeschein ist vom Vermieter mindestens 12 Monate, maximal 15 Monate aufzubewahren und dann zu vernichten.
Weitere Informationen für Sie als Gastgeber zur Gästekarte ECHT BODENSEE CARD finden Sie hier:
Abrechnung: Kurtaxe und Fremdenverkehrsbeitrag
Die Abrechnung der Kurtaxe wir bei uns über die Finanzverwaltung im Rathaus (Kämmerei) durchgeführt. Im Normalfall sollte es einmal monatlich eine Abrechnung der Meldescheine geben, die Ihnen dann per Post zugestellt wird. Bitte prüfen Sie die Abrechnungen. Bei Rückfragen zur Abrechnung können Sie sich an den angegebenen Kontakt auf der Abrechnung wenden.
Sonderfälle
Vorgehen bei Sonderfällen
In der Kurtaxe Satzung sind bestimmte Sonderfälle vorgesehen, damit bestimme Gästegruppen von der Kurtaxe befreit werden oder nur einen ermäßigten Betrag zahlen müssen. Das Vorgehen für diese Fälle erklären wir Ihnen gerne hier:
-
In der Kurtaxesatzung (KTS) der Gemeinde Langenargen ist eine Ermäßigung bzw. Befreiung für Personen mit Behinderung oder deren Begeleitperson vorgesehen (siehe § 4, Abs. 1 f. KTS).
Eine vollständige Befreiung von der Kurtxe gibt es für Kranke oder Schwerbehinderte, solange diese nicht in der Lage sind, Erholungseinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies nachweisen können.
Eine Ermäßigung der Kurtaxe um 50 % wird schwerbehinderten Personen gewährt, welche eine Erwerbsminderung von 80 % oder mehr nachweisen können. Ein solcher Nachweis kann z.B. durch einen Bescheid der Rentenversicherung erfolgen.
Da im Normalfall oftmals der Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis gleich mit dem Grad der Erwerbsminderung ist, wird der Nachweis durch die Angabe des Grades der Behinderung im Schwerbehindertenausweis ebenfalls geduldet. Tatsächlich korrekt laut aktueller Kurtaxesatzung ist aber tatsächlich nur der richtige Nachweis der Erwerbsminderung.
Begleitpersonen:
Ist im Schwerbehindertenausweis eine Begleitperson (B) eingetragen, kann diese vollständig von der Kurtaxe befreit werden.Eine Kontrolle der Nachweise durch die Gemeindeverwaltung ist aktuell nicht vorgesehen. Bitte lassen Sie sich den entsprechenden Nachweis bei der Anreise zeigen. Ggf. können Sie eine Kopie/Scan erstellen. Bitte achten Sie hierbei auf die geltenden Datenschutzbestimmungen.
Anleitung:
Bei dem Anlegen des Meldescheins in AVS kann beim Feld "Kategorie" ausgewählt werden, ob die Person mit Behinderung einen Grad der Erwerbsminderung ab 80 % hat, oder ob es sich um eine Begleitperson handelt.
Die übrigen Daten der Gäste werden ganz normal erfasst, gespeichert, ausgedruckt und übergeben. -
Für Geschäftsreisende gibt es in der Kurtaxesatzung (KTS) eine Sonderregelung. Findet die Tagung, Veranstaltung oder die Tätigkeit der Arbeit in dem Gemeindegebiet statt, so sind die Personen nicht kurtaxpflichtig (vgl. § 2, Abs. 1 und 3 KTS).
Geschäftsreisende, deren Tätigkeit außerhalb des Gemeindegebiets liegt, sind zunächst kurtaxpflichtig. Jedoch kann eine Befreiung mit Nennung des Gastnamens, Aufenthaltsdauer und Arbeitstätigkeit an schneider@langenargen.de angefragt werden.
Anleitung:
Bei der Erstellung des Meldescheins kann im Feld "Kategorie" anstatt "Erwachsener" je nach Befreiung auch "Geschäftsreisender innerorts", "Geschäftsreisender außerorts", oder Geschäftsreisender außerorts KT" ausgewählt werden. Die übrigen Daten der Gäste werden ganz normal erfasst, gespeichert, ausgedruckt und übergeben.
-
Es gibt die Möglichkeit, ab 10 Personen einen Gruppenmeldeschein anzulegen. Dieser unterscheidet sich insofern, dass die einzelnen EBC für die Mitreisenden nicht personalisiert werden müssen.
Es werden folgende Daten auf der Gästekarte aufgedruckt:
Aufenthaltsdatum, Meldescheinnummer
Gruppe + Vor- und Zuname Hauptanmelder (Beispiel: Gruppe Max Müller)
Name Gastgeber, OrtJedem Mitreisenden ist eine eigene Karte auszustellen.
Einzelne Personen aus einer Gruppe können die EBC auch außerhalb der Gruppe nutzen. Es ist also nicht verpflichtend, dass die Gruppe immer zusammen unterwegs ist.
Anleitung:
1. Schritt:
Per Klick auf das Feld "Meldescheintyp" kann zwischen "Meldeschein" und "Gruppenmeldeschein" ausgewählt werden:2. Schritt:
Die Eingabemaske ändert sich nach der Auswahl des Gruppenmeldescheins:3. Schritt:
Erfassen Sie ganz normal die Daten einer hauptangemeldeten Person (Gruppenleiter/in).
In der darunter aufgeführten Aufstellung können die weiteren Personengruppen mit der entsprechenden Anzahl eingetragen werden.Nach dem Abspeichern kann ganz normal eine PDF erstellt und auf die offiziellen Vordrucke ausgedruckt werden. Bitte lassen Sie den Meldeschein von der Gruppenleitung unterschreiben und geben Sie alle gedruckten Karten aus.
Zum Herunterladen
Wichtige Dokumente
Hier finden Sie nochmals schnell eine Auswahl an wichtigen Dokumenten zur Erstellung der Meldescheinen und zur Anmeldung der Gäste.
Eine Übersicht aller Dokumente für Sie als Gastgeber finden Sie hier: Download-Portal.