
Gastgeber Werden
Alle Fragen im voraus geklärt
Gastgeber werden
Warum eine Unterkunft in Langenargen vermieten?
Langenargen bietet für die Gäste einiges: Unser Wahrzeichen, das Schloss Montfort,
eine wunderschöne Uferpromenade, ein großes Kulturprogramm im Münzhof,
Strandbad und Badestellen wie das Malereck und vieles mehr.
Sie als Gastgeber können von diesen Vorteilen profitieren und diese an Ihre Gäste weitergeben.
Ein motiviertes Team steht in der Tourist-Information zur Seite. Gerne können Sie uns bei jeglichen Fragen kontaktieren, gemeinsam finden wir immer eine gute Lösung.
Sie möchten Ihre Unterkunft vermieten?
Wenn Sie ein passendes Haus, eine Wohnung oder ein Zimmer an Gäste vermieten wollen, ist die Tourist-Information Langenargen Ihr Ansprechpartner. Zunächst müssen einige Dinge geklärt werden:
Vorab: Darf die Immobilie als Ferienwohnung / Unterkunft genutzt werden?
Vor der Anmeldung einer Ferienwohnung sollte zunächst geklärt werden, ob die Immobilie auch als Ferienwohnung / Unterkunft genutzt werden darf. Aufgrund von Gesetzesänderungen kann es sein, dass eine weitere Nutzung einer bereits als Ferienwohnung / Unterkunft angemeldeten Immobilie zunächst genehmigt werden muss.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Bauverwaltung im Gemeindeverwaltungsverband:

Gemeindeverwaltungsverband
Eriskirch - Kressbronn a. B. - Langenargen
Tettnanger Straße 17
88085 Langenargen-Oberdorf
www.gvv-ekl.de
1. Zustimmung Datenschutzbestimmungen und Anmeldung E-Mail Newsletter
Für die Zusammenarbeit ist es unerlässlich, dass uns eine unterschriebene Zustimmungserklärung für die Datenschutzbestimmungen vorliegt. Gerne können Sie uns das Formular unterschrieben persönlich vorbeibringen, in den Briefkasten an der Hausseite einwerfen oder als Datei per E-Mail an touristinfo@langenargen.de zusenden.
Auf dem gleichen Formular ist oben die Anmeldung für unseren E-Mail Verteiler.
Wichtige Informationen für unsere Vermieter zu Ausflugszielen, Systemupdates und vielem mehr versenden wir per E-Mail bzw. per E-Mail-Newsletter. Eine Anmeldung ist freiwillig und kann zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden werden.
2. Kurtaxesatzung - Was zu beachten ist!
Das zweite Dokument zur Anmeldung ist zu Ihrer Information und beinhaltet die aktuelle Kurtaxesatzung der Gemeinde Langenargen.
In dieser sind die gesetzlichen Regelungen zur Kurtaxe und zur Meldepflicht erläutert.
Hier finden Sie Regelungen wie die Höhe der Kurtaxe, welche Personengruppen kurtaxenpflichtig sind und wer davon ausgenommen ist.
Bitte lesen Sie sich die Kurtaxesatzung aufmerksam durch.
Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden.
3. Fremdenverkehrsabgabe
Zusätzlich zur Kurtaxe, die vom Gast zu zahlen, aber von den Vermietenden einzusammeln ist, gibt es noch den sogenannten Fremdenverkehrsbeitrag. Dieser beträgt für Privatvermieter 0,33 € pro Übernachtung und wird zusammen mit der Kurtaxe abgerechnet. Die entsprechende Satzung (Gesetzesgrundlage) dazu finden Sie hier:
Satzung über die Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs
Unterscheidung privat und gewerblich:
Bitte prüfen Sie, ob die Unterkunft privat oder gewerblich angeboten werden soll.
Eine Beratung hierzu können wir leider nicht geben, im Zweifel würden wir empfehlen,
dies mit einem Steuerberater oder dem Gewerbeamt zu klären. Eine Unterkunft zählt als gewerblich, sobald eine entsprechende Meldung an das Gewerbeamt erfolgt ist.
Bitte teilen Sie uns dies unverzüglich mit, da dies Auswirkungen auf die Abrechnungen nach sich zieht. Private Vermieter erhalten die Abrechnung der Fremdenverkehrsabgabe bei jeder Kurtaxeabrechnung. Gewerbliche Vermieter erhalten einmal jährlich
eine gesonderte Abrechnung.
4. Vermarktung der Ferienwohnung
Sie können über die Vermarktung der Ferienwohnung frei entscheiden.
Die Gemeinde Langenargen bietet Ihnen als Vermieter Hilfe bei der Vermarktung an und hat dazu zwei Vermarktungspakete erstellt.
Wir als Tourist-Information sowie unsere Internetseite www.tourismus-langenargen.de sind eine Anlaufstelle für viele Gäste. Wenn Sie sich für eines der beiden Vermarktungspakete entscheiden, können wir diesen Gästen Ihre Ferienwohnung vermitteln.
Gerne geben wir Ihnen hier einen Überblick über die zwei angebotenen Pakete:
5. Keine Vermarktung über die Tourist-Information gewünscht?
Alternativ können Sie die Vermarktung selbst übernehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit.
6. Vermarktung über das Gastgeberverzeichnis
Natürlich gibt es auch ein gedrucktes Gastgeberverzeichnis. Dieses ist immer für 2 Jahre gültig, ein neuer Eintrag kann also erst bei der nächsten Version aufgenommen werden. Die aktuelle Ausgabe ist für die Jahre 2024 und 2025.
7. Meldung der Gäste - Ausgabe der Gästekarte EBC
Wer Personen gegen Entgelt beherbergt oder seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt zur Verfügung stellt, ist verpflichtet, bei ihm verweilende Personen spätestens am Tag nach der Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden (§7 Meldepflicht | Satzung über die Erhebung der Kurtaxe).
Wir nutzen in Langenargen das Meldesscheinystem von AVS zur Anmeldung der Gäste.
Nach Eingang aller oben genannten, erforderlichen Unterlagen erstellen wir Ihnen einen Online-Zugang zu diesem System. Mit diesen Zugangsdaten können Sie bequem von Zuhause von jedem Computer oder Tablet die Meldung der Gäste vornehmen.
Mit dem Ausdruck des Meldescheins erhalten Sie gleichzeitig die Gästekarte ECHT BODENSEE CARD (EBC) für die Gäste.
Weitere Informationen zu dem Meldescheinsystem AVS und zur EBC finden Sie hier:
Wie geht es weiter?
Nach Eingang der oben genannten, erforderlichen Unterlagen werden wir diese schnellstmöglich Prüfen und Ihren Zugang für das AVS-Meldeschein-System erstellen. Danach senden wir Ihnen die Zugangsdaten zu. Sobald dies geschehen ist, kann die Vermietung losgehen.
Für den Ausdruck der Meldescheine + Gästekarten benötigen Sie spezielle Vordrucke. Wir empfehlen, spätestens an dieser Stelle einen kurzen Besuch bei uns in der Tourist-Information, damit wir Sie kurz kennenlernen können, Ihnen weitere Informationen zur Region und die Vordrucke geben zu können.
Sie haben noch offene Fragen zur Anmeldung einer Unterkunft? Gerne können Sie uns alle unklaren Fragen stellen.
Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit!

Tourist-Information Langenargen
Amt für Tourismus, Kultur und Marketing LangenargenObere Seestraße 2/1
88085 Langenargen
Fax +49 7543 9330 5538