Aktuelle Situation und Maßnahmen
Reiseinformationen
Corona

Corona-Pandemie
Liebe Gäste,
der Umgang mit der Corona-Pandemie seit dem Jahr 2020 und den entsprechenden Maßnahmen gegen diese ist für uns alle nicht einfach. Um Ihnen einen bestmöglichen Überblik über die bei uns geltenden Regelungen und Besonderheiten zu geben, haben wir Ihnen diese Seite eingerichtet. Bitte beachten Sie, das wir die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammentragen, aber damit keine rechtsverbindliche Aussagen geben können. Außerdem haben wir am Bodensee die Besinderheit, in direkter Nähe zu den Ländern Österreich, Schweiz und auch dem Nachbarbundesland Bayern. In jedem dieser Länder können andere Regelungen und bestimmte Ein- und Ausreiseregelungen gelten.
Sollten Sie Fragen haben, die sich über diese Seite nicht klären können, können Sie natürlich gerne mit uns Kontakt aufnehmen, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Nehmen wir gemeinsam Rücksicht aufeinander!

Tourist-Information Langenargen
Amt für Tourismus, Kultur und Marketing LangenargenObere Seestraße 2/1
88085 Langenargen
Fax +49 7543 9330 5538
Aktuelle Regelungen seit dem 03. April 2022
Corona-Verordnung
Baden-Württemberg
Aktuelle Regelungen:
Seit Sonntag, 03. April 2022 gelten in Baden-Württemberg landesweit neue Regelungen in Anlehnung an die Beschlüsse von Bund und Länder.
Folgende Regeln sind zuletzt angepasst worden:
- Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung.
- Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske):
- im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
- in Arzt- und Zahnarztpraxen,
- in Einrichtungen, Fahrzeugen und an Einsatzorten der Rettungsdienste sowie
- in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe.
Alle Änderungen finden Sie ausführlich erläutert auf der Seite des Landes Baden-Württemberg: Corona VO Baden-Württemberg.
Weitere Informationen rund um die aktuellen Zahlen:
Den tagesaktuellen Bericht des Landes Baden-Württemberg (inklusive Angaben zur Hospitalisierungsinzidenz) finden Sie hier.
Die aktuellen Zahlen in Baden-Württemberg finden Sie hier:
Aktuelle Zahlen zum Landkreis Bodenseekreis finden Sie hier in diesem Dashboard.
Die bundesweiten Zahlen können Sie in diesem Dashbord einsehen.
Stand: 03.04.2022
Fragen und Antworten zu den allgemeinen Bestimmungen:
-
Das bisherige Stufensystem entfällt mit den Änderungen zum 19. März 2022!
-
Mit den Ämderungen zum 03. April 2022 entfallen die meisten bisherigen Schutzmaßnahmen.
Bitte beachten Sie, das Betriebe aufgrund des Hausrechts strengere Regelungen durchsetzen können.
Zu beachten gilt es bezüglich eines Urlaubs insbesondere die
- Medizinische Maskenpflicht (FFP2 Maskenpflicht in Bayern) im ÖPNV
-
Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausrei-
chende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das
regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden generell empfohlen.Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske oder einer medizinischen Maske
in geschlossenen Fahrzeugbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen-
nahverkehrs (ÖPNV) für Fahrgäste sowie für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit für dieses tätigkeitsbedingt physischer Kontakt zu ande-
ren Personen besteht.Weitere Orte mit Maskenpflicht können § 3 Abs. 1 der CoronaVO entnommen werden.
Ausnahmen:
- für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.
- für Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, wobei die Glaubhaftmachung gesundheitlicher Gründe in der Regel durch eine ärztliche Bescheinigung zu erfolgen hat.
- sofern das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen im Einzelfall unzumutbar oder nicht möglich ist.
- sofern ein anderweitiger mindestens gleichwertiger Schutz für andere Personen gegeben ist.
-
Im ÖPNV in Bayern gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
In Bayern gelten weitere und abweichende Regelungen, weitere Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.echt-bodensee.de/planen/corona-hinweise/corona-freistaat-bayern
Fragen und Antworten zu einzelnen Bereichen:
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In Langenargen gibt es ein Testzentrum sowie eine Arztpraxis, die Tests anbieten:
Corona-Teststation Rathaus Langenargen
Weitere Informationen und Terminreservierung.Schnellteststation Ärzte am Münzhof
Hier weitere Informationen. -
Seit der neuen Regelung am 03. April 2022 gibt es für die Beherbergung keine Einschränkungen mehr.
In allen Betrieben muss ein Hygienekonzept vorliegen.
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Seit der neuen Regelung am 03. April 2022 gibt es für die Gastronomie keine Einschränkungen mehr.
In allen Betrieben muss ein Hygienekonzept vorliegen.
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Medizinische Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Im ÖPNV in Bayern gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
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Seit der neuen Regelung am 03. April 2022 gibt es für die Gastronomie keine Einschränkungen mehr.
In allen Betrieben muss ein Hygienekonzept vorliegen.
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Seit dem 19. März 2022 gibt es hier keine Beschränkungen.
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Seit der neuen Regelung am 03. April 2022 gibt es für die Gastronomie keine Einschränkungen mehr.
In allen Betrieben muss ein Hygienekonzept vorliegen.
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Keine Beschränkungen.
Wo kann ich mich testen?
Testmöglichkeiten
in Langenargen
und der Region
In Langenargen werden aktuell zwei Corona-Teststationen angeboten. Diese befinden sich im Rathaus und bei den Ärzten am Münzhof:
Corona-Teststation Rathaus Langenargen
Im Rathaus Langenargen, Obere Seestraße 1, befindet sich eine Corona-Teststation.
Kernzeiten, es gelten die Zeiten auf der Website, bei hoher Nachfrage z.T. länger, an Feiertagen andere Testzeiten, Änderungen vorbehalten.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich: www.apo-schnelltest.de
Corona-Schnellteststation Ärzte am Münzhof
Die Ärzte am Münzhof, Marktplatz 22/1, bieten Corona-Schnelltests an.
Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch | 08:30 - 13:00 Uhr |
Dienstag und Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 12:00 - 17:00 Uhr |
Bitte geben Sie Ihre persönlichen Daten möglichst vollständig vorab in die Corona-App ein um den Ablauf zu beschleunigen.
ACHTUNG: Tests können nur unter Vorlage Ihres Personalausweises durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite: https://aerzte-am-muenzhof.de/
Weitere Teststationen in der Region
Weitere Testmöglichkeiten in der Region finden Sie auf dieser Übersichtsseite:
www.echt-bodensee.de/planen/corona-hinweise/bodensee-testzentren
PCR-Tests
PCR Tests können in dem Covid Schnelltest-Zentrum Friedrichshafen (Drive-In) für 79,00€ gemacht werden.
Adresse: P7 (am FEZ), 88046 Friedrichshafen
Rechtliche Grundlagen
Corona-Verordnung Baden-Würrtemberg
Die in Langenargen gültige Corona-Verordnung ist die des Landes Baden-Württemberg.
Auf folgender Seite können Sie die Verordnung einsehen und finden weitere Informationen dazu:
Bitte beachten Sie: Am Bodensee sind Sie sehr schnell in Bayern, Österreich oder in der Schweiz. Dort gelten meist andere Regelungen und Maßnahmen.
Die Corona-Verordnung für Bayern finden Sie hier:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/
Die Maßnahmen in Österreich und in der Schweiz haben wir weiter unten verlinkt.
Bodenseeregion
Weitere Informationen
Die Deutsche Bodensee Tourismus GmbH hat eine tolle Übersichtsseite über aktuelle touristische Themen rund um das Thema Corona geschaffen.
Reiseinformation zur aktuellen Situation & den Corona-Maßnahmen am Bodensee - Deutsche Bodensee Tourismus GmbH
Corona-Teststationen in der Region - Deutsche Bodensee Tourismus GmbH
Ausflugsziele - Öffnungszeiten, Online-Tickets und mehr - Deutsche Bodensee Tourismus GmbH
Was muss im Ausland beachten?
Informationen zum
Ausland:
Österreich und Schweiz
Urlaub und Ausflüge in Österreich
Wie bei uns gibt es auch in Österreich sich ständig ändernde Regelungen rund um Corona. Als gute Informationsquelle können wir hierfür die Seite des ADAC nennen. Auf der Seite finden Sie die aktuellen Bestimmungen zur Einreise, Quarantäne, uns sonstige Begebenheiten:
https://www.adac.de/news/oesterreich-urlaub-corona/
Urlaub und Ausflüge in der Schweiz
Analog zur oben genannten Seite können wir für die Schweiz ebenso auf die Übersichtsseite des ADAC verweisen:
https://www.adac.de/news/schweiz-urlaub-corona/
Alle Daten und Informationen auf dieser Seite sind mit bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen.
Alle Auskünfte auf dieser Seite und über sonstige Kommunikation mit uns ist nicht rechtsverbindlich.
Wir appelieren an alle Personen, die sich laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) impfen lassen können, dies zum Schutz der eigenen Person, aber auch zum Schutz der Gemeinschaft zu tun.
Letzte Aktualisierung: 04.04.2022