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Alle Fragen im voraus geklärt

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Warum eine Unterkunft in Langenargen vermieten?

Langenargen bietet für die Gäste einiges: Unser Wahrzeichen, das Schloss Montfort, eine wunderschöne Uferpromenade, ein großes Kulturprogramm im Münzhof, Strandbad und Badestellen wie das Malereck und vieles mehr.

Sie als Gastgeber können von diesen Vorteilen profitieren und diese an Ihre Gäste weitergeben.

Ein motiviertes Team steht in der Tourist-Information zur Seite. Gerne können Sie uns bei jeglichen Fragen kontaktieren, gemeinsam finden wir immer eine gute Lösung.

Sie möchten Ihre Unterkunft vermieten?

Wenn Sie ein passendes Haus, eine Wohnung oder ein Zimmer an Gäste vermieten wollen, ist die Tourist Information Langenargen Ihr Ansprechpartner. Zunächst müssen einige Dinge geklärt werden:

Vorab: Darf die Immobilie als Ferienwohnung/Unterkunft genutzt werden?

Vor der Anmeldung einer Ferienwohnung sollte zunächst geklärt werden, ob die Immobilie auch als Ferienwohnung/Unterkunft genutzt werden darf. Aufgrund von Gesetzesänderungen kann es sein, dass eine weitere Nutzung einer bereits als Ferienwohnung/Unterkunft angemeldeten Immobilie zunächst genehmigt werden muss oder dies sogar nicht mehr möglich ist.

Bitte wenden Sie sich hierzu an die Bauverwaltung im Gemeindeverwaltungsverband:

Gemeindeverwaltungsverband 
 

Eriskirch - Kressbronn a. B. - Langenargen

Tettnanger Straße 17 
88085 Langenargen-Oberdorf

www.gvv-ekl.de

1. Zustimmung Datenschutzbestimmungen und Anmeldung E-Mail Newsletter

Für die Zusammenarbeit ist es unerlässlich, dass uns eine unterschriebene Zustimmungserklärung für die Datenschutzbestimmungen vorliegt. Gerne können Sie uns das Formular unterschrieben persönlich vorbeibringen, in den Briefkasten an der Hausseite einwerfen oder als Datei per E-Mail an touristinfo@langenargen.de zusenden.

Auf dem gleichen Formular ist oben die Anmeldung für unseren E-Mail Verteiler. Wichtige Informationen für unsere Vermeiter zu Ausflugszielen, Systemupdates und vielem mehr versenden wir per E-Mail bzw. per E-Mail-Newsletter. Eine Anmeldung ist freiwillig und kann zu jedem Zeitpunkt widerrufen werden werden.

2. Kurtaxesatzung - Was zu beachten ist

Das zweite Dokument zur Anmeldung ist zu Ihrer Information und behinhaltet die aktuelle Kurtaxesatzung der Gemeinde Langenargen.

In dieser sind die gesetzlichen Regelungen zur Kurtaxe und zur Meldepflicht erläutert. Hier finden Sie Regelungen wie die Höhe der Kurtaxe, welche Personengruppen kurtaxenpflichtig sind und wer davon ausgenommen ist.

Bitte lesen Sie sich die Kurtaxensatzung aufmerksam durch.

Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden.

3. Fremdenverkehrsabgabe

Zusätzlich zur Kurtaxe, die vom Gast zu zahlen, aber von den Vermietenden einzusammeln ist, gibt es noch den sogenannten  Fremdenverkehrsbeitrag. Dieser beträgt für Privatvermieter 0,33 € pro Übernachtung und wird zusammen mit der Kurtaxe abgerechnet. Die entsprechende Satzung (Gesetzesgrundlage) dazu finden Sie hier:

Satzung über dei Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs

Unterscheidung privat und gewerblich:

Bitte prüfen Sie, ob die Unterkunft privat oder gewerblich angeboten werden soll. Eine Beratung hierzu können wir leider nicht geben, im Zweifel würden wir empfehlen, dies mit einem Steuerberater oder dem Gewerbeamt zu klären. Eine Unterkunft zählt als gewerblich, sobald eine entsprechende Meldung an das Gewerbeamt erfolgt ist. Bitte teilen Sie uns dies unverzüglich mit, da dies Auswirkungen auf die Abrechnungen nach sich zieht. Private Vermieter erhalten die Abrechnung der Fremdenverkehrsabgabe bei jeder Kurtaxenabrechnung. Gewerbliche Vermieter erhalten einmal jährlich eine gesonderte Abrechnung.

4. Vermarktung der Ferienwohnung

Sie können über die Vermarktung der Ferienwohnung frei entscheiden. Die Gemeinde Langenargen bietet Ihnen als Vermieter Hilfe bei der Vermarktung an und hat dazu zwei Vermarktungspakete erstellt. 

Wir als Tourist-Information sowie unsere Internetseite www.tourismus-langenargen.de sind eine Anlaufstelle für viele Gäste. Wenn Sie sich für eines der beiden Vermarktungspakete entscheiden, können wir diesen Gästen Ihre Ferienwohnung vermitteln.

Gerne geben wir Ihnen hier einen Überblick über die zwei angebotenen Pakete:

5. Keine Vermarktung über die Tourist-Information gewünscht?

Alternativ können Sie die Vermarktung selbst übernehmen. Bitte teilen Sie uns das kurz mit.

Wenn Sie keine Vermarktung über die Gemeinde Langenargen möchten, füllen Sie bitte den unten verlinkten Stammdatenbogen aus. Die darauf abgefragten Daten brauchen wir als Mindestvoraussetzung für die korrekte Anmeldung, die Abrechnung der Kurtaxe und zu statistischen Zwecken. 

6. Vermarktung über das Gastgeberverzeichnis

Natürlich gibt es auch ein gedrucktes Gastgeberverzeichnis. Dieses ist immer für 2 Jahre gültig, ein neuer Eintrag kann also erst bei der nächsten Version aufgenommen werden. Die aktuelle Ausgabe ist für die Jahre 2024 und 2025.

7. Meldung der Gäste - Ausgabe der Gästekarte EBC

Die verpflichtende Meldung der Gäste ist durch das Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt. In diesem ist unter anderem in §29 BMG die Anmeldung von Gästen in Beherbergungsbetrieben geregelt.

Wir nutzen in Langenargen das Online-System von AVS zur Anmeldung der Gäste. Nach Eingang aller oben genannten, erforderlichen Unterlagen erstellen wir Ihnen einen Online-Zugang zu diesem System. Mit diesen Zugangsdaten können Sie bequem von zuhause von jedem Computer oder Tablet die Meldung der Gäste vornehmen.

Mit dem Ausdruck des Meldescheins erhalten Sie gleichzeitig die Gästekarte ECHT BODENSEE CARD (EBC) für die Gäste.

Weitere Informationen zu dam Meldescheinsystem AVS und zur EBC finden Sie hier:

8. Ist Ihre Unterkunft barrierefrei oder behindertengerecht?

Wir haben für unsere Gäste eine Seite zum Thema "Barrierefreier Urlaub in Langenargen" eingerichtet, darüber bieten wir unter anderem eine Liste mit barrierfreien oder behindertengerechten Unterkünften an.

Wenn dies auf Ihre Unterkunft zutrifft, können Sie uns gerne kontaktieren, gerne nehmen wir Sie dort dann auf.

9. Möchten Sie Ihre Unterkunft ggf. auch für längere Zeiträume anbieten?

Immer wieder erhalten wir Anfragen für längere Aufenthalte in einer Ferienwohnung. Dies kann beruflich bedinkt, wegen einem Praktika oder Umbauarbeiten im eigenen Zuhause der Fall sein. Deshalb fürhen wir eine Liste mit Unterkünften, die ganzjährig oder auch nur außerhalb der Saison für längere Zeiten angeboten werden.

Bitte geben Sie uns auch hier kurz Bescheid, wenn wir Sie auf diese List aufnhemen sollen.

Wie geht es weiter?

Nach Eingang der oben genannten, erforderlichen Unterlagen werden wir diese schnellstmöglich Prüfen und Ihren Zugang für das AVS-Meldeschein-System erstellen. Danach senden wir Ihnen die Zugangsdaten zu. Sobald dies geschehen ist, kann die Vermietung losgehen.

Für den Ausdruck der Meldescheine + Gästekarten benötigen Sie spezielle Vordrucke. Wir empfehlen, spätestens an dieser Stelle einen kurzen Besuch bei uns in der Tourist-Infromation, damit wir Sie kurz kennenlernen können, Ihnen weitere Informationen zur Region und die Vordrucke geben zu können.

Sie haben noch offene Fragen zur Anmeldung einer Unterkunft? Gerne können Sie uns alle unklaren Fragen stellen.

 

Wir freuen uns auf die zukünftige Zusammenarbeit!

Tourist-Information Langenargen

Amt für Tourismus, Kultur und Marketing Langenargen

Obere Seestraße 2/1
88085 Langenargen

Fax +49 7543 9330 5538