Behindertenparkplatz "Obere Seestraße"
2 Parkplätze gegenüber vom Hotel Amtshof, direkt an der Uferpromenade.
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Beschreibung
Parken auf einem ausgewiesenen Schwerbehindertenparkplatz: Auf einem
Behindertenparkplatz dürfen nur Schwerbehinderte parken, die sich außerhalb des Wagens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen können. Nur Personen mit den Merkzeichen "außergewöhnlich gehbehindert" (aG) oder "blind" (BI) erhalten den blauen Parkausweis, der zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Das heißt, nicht alle behinderten Menschen dürfen einen Behindertenparkplatz nutzen. Ein Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht aus.
Es wird ein blauer Parkausweis mit Ausnahmegenehmigung benötigt.
Kontakt
Adresse
Behindertenparkplatz "Obere Seestraße"
Obere Seestraße 45
88085 Langenargen
Verwaltungsadresse
Rathaus Langenargen
Obere Seestraße 1
88085 Langenargen